Vorstandssitzung, nicht öffentlich
Feb
Wie werde ich Berufsgruppensprecher*in?
• Während den Küsterkonventen auf Kirchenkreisebene können bis zu drei (3) Berufsgruppensprecher*innen gewählt oder berufen werden.
• Oder ihr wendet euch an den Vorstand des Küstenarbeitskreis der Nordkirche, dieser hilft dann herzlich gerne bei den weiteren Schritten.
• Solltet ihr gewählt oder berufen werden, bitte informiert die Kirchengemeinde (KG) / den Kirchengemeinderat (KGR), die Pröpste / die Pröpstinnen.
Wir bieten:
• Wertschätzung eurer Person und eures Engagement.
• Möglichkeit zur Verwirklichung eurer Ideen.
• Einbringen eurer Stärken, Fähigkeiten und Wissens.
• Persönliche Weiterentwicklung durch Übernahme von Verantwortung.
Was ist erforderlich?
• Die Lust, sich Ziele zu setzen und ihre Umsetzung zu gestalten.
• Engagement für Bewährtes und Offenheit für neue Erfahrungen.
• Eine eigene Meinung und die Bereitschaft zur Teambildung.
• Eine wertschätzende Haltung gegenüber den Mitmenschen, dazu gehören bitte auch zeitnahe Rückmeldungen auf Mails, Post, Telefonate.
• Mitarbeit: nach eigenem Ermessen.
• Steh- und Durchhaltevermögen. Was erwartet mich?
• Bis zu 3 Sitzungen im Landeskirchenamt Kiel (Teilnahme per Videozoom ist möglich).
• Das Verteilen von Einladungen zu Veranstaltungen des Küsterarbeitskreis der Nordkirche, z. B.: Tages-Exkursion, Küstertag, usw. und das jährlich erscheinende Fach- und Mitteilungsblatt der Nordkirche in der Online-Version, auf Wunsch / Anfragen wird dieses in Papierform von MarionRatzlaff-Kretschmar@t-online.de versendet.
• Die Berufsgruppensprecher*innen (BG) sind Ansprechpartner*innen für Pröpst*innen, Pastor*innen, Kollegen*innen, der MV (Mitarbeitervertretung) und des MAK (Mitarbeiterkonvent) und stehen diesen beratend zur Verfügung.
• Sie sind ggf. Ansprechpartner*innen von Anstellungsträgern bei Stellenbeschreibungen.
• Wenn möglich, nehmen die jeweiligen Berufsgruppensprecher*innen an Verabschiedungen, Einführungen von Küster*innen im Kirchenkreis teil und informieren den Vorstand.
• Sie laden schriftlich mindestens einmal jährlich zum Küsterkonvent im eigenen Kirchenkreis ein und informieren den Vorstand. Danach wird ein schriftlicher Bericht und die Teilnehmerliste dem Vorstand übermittelt.
• Sie versuchen die Küsterdaten im Kirchenkreis zu erfassen, (d.h. führen, aktualisieren) unter Beachtung des Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).
• Sie beantragen rechtzeitig und regelmäßig Finanzmittel (Haushaltstitel) im Kirchenkreis, für
◦ Reisekosten: Dienstreiseanträge zu den Sitzungen des Küsterarbeitskreis der Nordkirche vorher genehmigen lassen (versicherungstechnische Gründe!) und Kirchengemeinde über Abwesenheit informieren.
◦ Kosten für Konvente: siehe Finanzmittel /Haushaltstitel
◦ Arbeitszeit: Die Arbeitszeit als Berufsgruppensprecher*in ist in der Regel ein Ehrenamt. Weitere Absprachen können mit dem KGR der KG abgesprochen werden.
• Urkundenwünsche zum 10 – 20 – 25 – 30 – 35 – usw. jährigem Dienstjubiläum und zum Ruhestand bitte mindestens 4 Wochen vorher bei der 1. Vorsitzenden mit allen Daten anmelden.
• Der Vorstand führt alle weiteren Geschäfte und lädt zu den Sitzungen ein.
• Die Sitzungen sind öffentlich.
Neugierig – aber noch unentschlossen?
Ihr seid herzlich eingeladen als Gast an einer unserer Sitzungen teilzunehmen. Die Termine stehen auf der Homepage (hoffentlich ab Ostern 2024!). Anmeldungen dazu bitte per Mail bei Marion Ratzlaff Kretschmar und Tobias Jahn.
Wir, die Berufsgruppensprecher*innen, repräsentieren den Küsterarbeitskreis der Nordkirche!
Der Vorstand besteht aus 5 Berufsgruppensprecher*innen, gewählt für 4 Jahre von den Berufsgruppensprecher*innen. Die Vorstandsitzungen können von Berufsgruppensprecher*innen ohne Stimmberechtigung besucht werden.
Das ist ein Ehrenamt – das viel Spaß bringt!